Rechtsprechung
BVerwG, 21.03.1990 - 1 D 40.89 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen Bundesbahnbeamten des mittleren Dienstes wegen zahlreicher Dienstvergehen über längeren Zeitraum - Voraussetzungen für das Vorliegen von Milderungsgründen - Entscheidung über Unterhaltsbeitrag bei fehlender Möglichkeit zur ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 18.04.1989 - XI VL 24/88
- BVerwG, 21.03.1990 - 1 D 40.89
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 08.06.1983 - 1 D 112.82
Strafverfahren - Disziplinarverfahren - Disziplinarmaß - Grundsatz der …
Auszug aus BVerwG, 21.03.1990 - 1 D 40.89
In ständiger Rechtsprechung hat der Senat darauf hingewiesen, daß der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst nicht entgegensteht, wenn das Vertrauensverhältnis zerstört ist (BVerwGE 76, 87 <88 [BVerwG 08.06.1983 - 1 D 112/82] und 89>). - BVerwG, 04.05.1988 - 1 D 149.87
Entfernung eines Bundesbahnbeamten aus dem Dienstverhältnis - Wohnheim der …
Auszug aus BVerwG, 21.03.1990 - 1 D 40.89
Zutreffend hat das Bundesdisziplinargericht das Hauptgewicht der dienstlichen Verfehlungen des Beamten in dem Diebstahl zum Nachteil eines Kollegen gesehen und sich hierzu auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats berufen (vgl. z.B. Urteil vom 4. Mai 1988 - BVerwG 1 D 149.87 -).
- VGH Baden-Württemberg, 22.11.1999 - D 17 S 9/99
Vorsätzliche Herbeiführung der Dienstunfähigkeit im Falle eines rückfälligen …
Da der Beamte - wie dargelegt - mit dem angeschuldigten wiederholten Rückfall in die nasse Phase der Alkoholabhängigkeit Anfang Juni 1996 bedingt vorsätzlich seine Polizeidienstunfähigkeit herbeigeführt und damit gegen eine ohne weiteres erkennbare Kernpflicht verstoßen hat, ist damit unausweichlich die Annahme verbunden, daß das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn im Sinne einer objektiven Untragbarkeit des Beamten endgültig zerstört ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.01.1980 - 1 D 40.89 -, a.a.O. und Disziplinarhof b. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.03.1991 - DH 20/90). - BVerwG, 29.09.1998 - 1 D 82.97
Entfernung aus einem Dienstverhältnis auf Grund fehlender Milderungsgründe - …
Deshalb erkennt der Senat in ständiger Rechtsprechung bei im Dienst begangenem Diebstahl zum Nachteil von Kollegen grundsätzlich auf Entfernung aus dem Dienst und stellt ihn damit dem Zugriff auf amtlich anvertrautes Geld gleich (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 13. März 1996 - BVerwG 1 D 55.95 - , Urteil vom 21. Juli 1993 - BVerwG 1 D 9.92 -, Urteil vom 26. November 1991 - BVerwG 1 D 19.91 - , Urteil vom 21. März 1990 - BVerwG 1 D 40.89 -). - BVerwG, 21.07.1993 - 1 D 9.92
Aberkennung des Ruhegehalts gegenüber einem Ruhestandsbeamten - Entfernung aus …
Deshalb hat der Senat bei im Dienst begangenem Diebstahl zum Nachteil von Kollegen grundsätzlich auf Entfernung aus dem Dienst erkannt und ihn dem Zugriff auf amtlich anvertrautes Geld insoweit gleichgestellt (vgl. z.B. Urteil vom 21. März 1990 - BVerwG 1 D 40.89 - Urteil vom 26. November 1991 - BVerwG 1 D 19.91 - ). - BVerwG, 26.11.1991 - 1 D 19.91
Verurteilung eines Beamten wegen eines Vergehens der Unterschlagung - …
Deshalb hat der Senat bei im Dienst begangenem Diebstahl zum Nachteil von Kollegen grundsätzlich auf Entfernung aus dem Dienst erkannt und ihn dem Zugriff auf amtlich anvertrautes Geld insoweit gleichgestellt (vgl. z.B. Urteil vom 21. März 1990 - BVerwG 1 D 40.89 -). - BVerwG, 24.04.1991 - 1 D 56.90
Tätigkeit als Beamter bei der Deutschen Bundesbahn - Entwendung von Geld aus dem …
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, Beamte aus dem Dienst zu entfernen, die Kollegen bestohlen haben (vgl. Urteil vom 21. März 1990 - BVerwG 1 D 40.89 - und vom 20. September 1989 - BVerwG 1 D 81.88 - ).